Kalkulatorische Miete
Nutzt ein Unternehmen eigene Räumlichkeiten bzw. Immobilien müssen diese in der Kostenrechnung als kalkulatorische Mieten angesetzt werden. Würden fremde Immobilien genutzt werden, wäre ja auch ein Mietzins zu entrichten. An diesem Punkt wird deutlich, dass "man sich nicht in die tasche lügen" sollte und tatsächlich den korrekten Werteverzehr, beispielsweise die Abnutzung einer eigenen Immobilie, in die Berechnung der Verkaufspreise einbeziehen sollte. Andererseits sollte man sich nicht "aus dem markt herauskalkulieren", denn eine Erhöhung der Verkaufspreise hat eine Abnahme der Absatzmenge zur Folge. Wird nach Erhöhung ein geringerer Umsatz und ein kleinerer Gewinn erwirtschaftet, war die Erhöhung der Verkaufspreise unwirtschaftlich.
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